Qualifikation der Mitarbeiter
Für den Einsatz als Dolmetscher und Übersetzer kommen nur Mitarbeiter in Frage, die ihre sprachliche und fachliche Qualifikation entsprechend nachweisen können, das sind:
- Kollegen, die eine Hochschulausbildung als Dolmetscher/Übersetzer erfolgreich absolviert haben
- Muttersprachler, die aufgrund einer Ausbildung in Deutschland und ihres langen Aufenthaltes hier eine sehr gute Kenntnis der deutschen Sprache erlangt haben
- Langjährig tätige freiberufliche Dolmetscher- und Übersetzer, die ihre Berufserfahrung und Qualifikation durch entsprechende Referenzen im In- und Ausland nachgewiesen haben
Geheimhaltung:
Alle Informationen, die uns in Zusammenhang mit dem Übersetzungsauftrag über Projekte, den Auftraggeber und seine Kunden bekannt werden, werden vertraulich behandelt. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Vereinbarungen mit festen und freien Mitarbeitern.